FAQs

Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen. Auf Ihre Frage wird hier nicht eingegangen? Schreiben Sie uns doch ein E-Mail oder rufen Sie uns an. Gerne sind wir für Sie da.

Schon im Frühjahr hat die EU Ihr Klimaziel von 40 auf 55% Reduktion bis 2030 angepasst. Dies und die steigende Erwartung, dass mit der Klimapolitik so langsam wirklich ernst gemacht wird, hat zu einem deutlichen Anstieg des CO2-Preises im europäischen Emissionshandel geführt (auf über 60€/Tonne bis September 2021 von 30€ Anfang des Jahres). Dieser wirkt sich direkt auf den Strompreis aus. Zunächst hat der höhere CO2-Preis auch seinen gewünschten Effekt erzielt, dass z.B. Gaskraftwerke mehr laufen als Kohlekraftwerke, was aber die Gasnachfrage stark erhöht hat. Welche u.a. auch schon deswegen hoch war, weil 2021 bisher ein sehr windarmes Jahr war, und der Winter 21/22 relativ kalt und lang, so dass auch die Gasspeicherstände in Europa nun weit unter dem langjährigen MIttel liegen. Nach kurzer Zeit war Gas schon wieder so teuer, dass Kohlestrom wieder attraktiver wurde als Gas. Ab Anfang September kam dann noch eine Kürzung der russischen Gaslieferungen über die Ukraine hinzu, sowie eine starke Nachfrage nach Flüssiggas aus Asien, welches sich offensichtlich stark von der Corona-Krise erholt und bereit ist hohe Preise zu zahlen. Dasselbe gilt auch für Kohle. Seitdem haben die Brennstoffpreise den Strompreis in vielen Ländern in Europa auf Rekordhöhen getrieben. Eine sich erholende Windeinspeisung und Aussichten auf höhere Gaslieferungen aus Russland (Stichwort Nord Stream 2) könnten die Lage wieder etwas beruhigen, aber eine Garantie dafür haben wir leider nicht. Alles in allem ist die Entwicklung aus unserer Sicht ein Grund mehr, beim Ausbau von erneuerbarer Energie noch viel mehr Tempo zu machen.

Gute Frage! Aber wir leben in einer Marktwirtschaft, und selbst z.B. die erneuerbaren Stromerzeuger, von deren Windparks wir den Strom direkt abnehmen, sehen natürlich die steigenden Preise an der Börse und wollen ihren Strom dann möglichst auch zu diesen Preisen verkaufen. Die Lieferverträge sind also - mal mehr und mal weniger - an die Börsenpreise gekoppelt. Und prinzipiell ist es überall in liberalisierten Strommärkten auf der ganzen Welt so, dass das letzte zu einer bestimmten Zeit noch benötigte Kraftwerk den Preis für Strom bestimmt. Auch für den Strom, der zur selben Zeit noch aus erneuerbaren Kraftwerken geliefert wird. Und diese “letzten” Kraftwerke sind eben sehr oft noch Gas- oder Kohlekraftwerke, die sich natürlich nach den Rohstoffpreisen richten müssen. Genau das ist übrigens auch der Mechanismus, der dafür sorgt, dass bei aWATTar der Strompreis sinkt, wenn mehr Wind- oder Solarenergie im Netz ist!

Der Wechsel zu aWATTar ist einfach und kostenlos. Um aktiv an der Grünstrombewegung teilzunehmen und damit noch Geld zu sparen können Sie sich ganz einfach hier online anmelden. Sie erhalten dann ein E-Mail (service@awattar.com) mit einem Bestätigungslink. Wenn Sie den Link anklicken, schließen Sie den Vertrag verbindlich ab. Danach können Ihren vollständigen Vertrag sofort herunterladen.

Die Anmeldung erfolgt online und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Bitte halten Sie dabei Ihre Zählpunktbezeichnung bereit. Dies ist eine 33-stellige Zahl, die mit AT00… beginnt. Sie finden die Zählpunktbezeichnung auf der Detailseite Ihrer letzten Stromrechnung. Darüber hinaus benötigen wir für die SEPA Lastschrift Ihre Bankverbindung (IBAN), die Sie auf Ihrem Kontoauszug bzw. auf Ihrer Bankomatkarte finden.

Nein, das machen wir für Sie. Sobald wir den unterschriebenen Vertrag von Ihnen erhalten haben, leiten wir den Wechsel in die Wege. Dies beinhaltet auch die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Stromversorger. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu kümmern. Sollten Sie mit Ihrem bisherigen Energieprodukt gebunden sein, kontaktieren wir Sie so rasch wie möglich um die weiteren Schritte mit Ihnen abzuklären.

Normalerweise dauert der Lieferantenwechsel laut Wechselverordnung rund 3 Wochen. Sie werden von uns über das geplante Wechseldatum informiert, sobald uns dieses vorliegt. Ist der Wechsel zu aWATTar erfolgt, bekommen Sie noch eine Bestätigung von uns.

Der Netzbetreiber stellt das Stromnetz und die Zähler zur Verfügung und ist für die Zählerablesung und die Instandhaltung des Netzes zuständig. Bei einem Wechsel zu aWATTar bleibt Ihnen Ihr lokaler Netzbetreiber, der den Strom physisch zu Ihnen transportiert, erhalten. Netzentgelte und Abgaben ändern sich durch einen Wechsel zu aWATTar nicht. Auch hier wird alles von uns erledigt. Wir informieren den Netzbetreiber über den Wechsel und gehen mit Ihren Netzgebühren in Vorleistung. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Gesamtrechnung über Ihre Energiekosten, Netzentgelte, Abgaben und Steuern.

Ihr Netzbetreiber schickt Ihnen nach einer Neuanmeldung (Umzug/Erstbezug oder Baustrom) möglicherweise einen Netzzugangs- und Nutzungsvertrag zu. Bitte füllen Sie diesen aus und retournieren ihn an den Netzbetreiber. Sie haben als Verbraucher eine vertragliche Beziehung mit dem Netzbetreiber, da Sie über seine Leitung Strom beziehen. Bei Erstbezug/Umzug/Baustrom muss dieser Vertrag neu aufgesetzt werden, weil er jetzt in Ihrem Namen läuft oder die Anlage vorher noch gar nicht registriert war. Ihre Netzgebühren und Abgaben werden trotzdem von uns beglichen (wenn Sie weniger als 100.000 kWh pro Jahr verbrauchen). Sie erhalten von uns eine übersichtliche Gesamtrechnung über Ihre Energiekosten, Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, fragen Sie bitte bei Ihrem Netzbetreiber nach.

Für den Lieferantenwechsel ist es nicht unbedingt notwendig Ihren Zähler abzulesen und den Zählerstand an Ihren Netzbetreiber zu melden, da der Zählerstsand zum Stichtag geschätzt werden kann. Wenn Sie jedoch eine möglichst genaue Abrechnung von Ihrem alten Anbieter bekommen wollen, empfehlen wir Ihnen, kurz nach der Anmeldung bei uns Ihren Zählerstand an Ihren Netzbetreiber zu melden. Der berechnete oder gemessene Stromverbrauch wird zum Wechselstichtag vom Netzbetreiber an Ihren bisherigen Stromversorger übermittelt. Von diesem erhalten Sie dann eine Endabrechnung über den Stromverbrauch seit der letzten Jahresabrechnung.

MONTHLY & YEARLY: Ihr durchschnittlicher Jahresverbrauch wird vom Netzbetreiber an uns übermittelt. Jeweils ein Zwölftel davon wird monatlich im Teilbetrag abgerechnet. Die Abbuchung vom Bankkonto erfolgt wenige Tage nach Erhalt des monatlichen Teilbetrags. Bitte beachten Sie, dass die monatlichen Teilbeträge nur Schätzungen sind und auch dann in voller Höhe in Rechnung gestellt werden, wenn der Vertragsbeginn nicht auf den Monatsersten fällt (z.B. bei einer Neuanmeldung durch Wohnungswechsel).
HOURLY & HOURLY-CAP: Bei HOURLY gibt es keinen Teilbetrag als solchen mehr, weil wir Ihren Verbrauch monatlich anhand der Ist-Daten vom Smart Meter bzw. Netzbetreiber abrechnen können. Sie bekommen also monatlich eine Rechnung von uns, die nicht auf einer Schätzung beruht sondern Ihren tatsächlichen Verbrauch abbildet.

MONTHLY & YEARLY: Entweder Sie werden von Ihrem Netzbetreiber dazu aufgefordert, Ihren Zählerstand abzulesen oder dieser wird durch Ihren Netzbetreiber ermittelt (abgelesen oder geschätzt). Nachdem die Zählerdaten an uns übermittelt wurden, stellen wir die bereits von Ihnen bezahlten Teilbeträge Ihrem tatsächlichen Verbrauch und den daraus resultierenden Stomkosten gegenüber. Daraus ergibt sich entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung. Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung bleibt unverändert. Bei einem Lieferantenwechsel ist es daher möglich, dass die erste Abrechnung nach weniger als 12 Monaten erfolgt.
HOURLY & HOURLY-CAP: Bei HOURLY und HOURLY-CAP gibt es keine Jahresabrechnung, weil es auch keine Teilbeträge mehr gibt. Sie haben somit die volle Sicherheit, was Ihre Stromkosten angeht, da mit den stündlich gemessenen Verbrauchswerten monatlich exakt abgerechnet wird!

Bei aWATTar entscheiden Sie selbst wie Sie die Grundgebühr zahlen möchten (monatlich, ein Jahr im Voraus oder 3 Jahre im Voraus). So können Sie noch zusätzlich Geld sparen. Bitte beachten Sie, dass Vorauszahlungen im Falle des vorzeitigen Vertragsendes nicht rückerstattet werden.

Sie können Ihren Vertrag mit uns nach Ablauf der Bindung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.

Wenn Sie ausziehen und der Vertrag auf eine andere Person umgemeldet werden soll, geben Sie uns bitte Ihren Abmeldewunsch mit dem gewünschten Abmeldedatum per E-Mail bekannt. Die neue Person meldet sich einfach neu in unserer Onlineanmeldung an.

Wenn Sie ausziehen geben Sie uns bitte Ihren Abmeldewunsch mit dem gewünschten Abmeldedatum per E-Mail bekannt. Melden Sie die neue Adresse dann bitte einfach neu in unserer Onlineanmeldung an.

Nein, es kommt zu keiner Unterbrechung der Versorgung. Sie werden den Wechsel physisch gar nicht bemerken.

Bitte melden Sie einen Stromausfall oder eine sonstige Störung direkt an Ihren Netzbetreiber.

aWATTar bietet keinen Nachtstromtarif im eigentlichen Sinne an, aber:

bei HOURLY besteht ein Unterschied zwischen Tag und Nacht, da durch geringere Nachfrage in der Nacht der Strombörsenpreis in der Nacht sinkt. Das kann aber auch anders aussehen, wenn es unter Tags sehr sonnig und/oder windig ist und der Strompreis tagsüber ebenfalls sinkt. Die aktuellen Strompreise und die für den nächsten Tag finden Sie hier.

bei MONTHLY und YEARLY gibt es im Tarif keinen Preisunterschied zwischen Tag und Nacht. Das heißt aber nicht, dass es bei Netznutzungsentgelten keine Unterschiede geben kann:
- Für unterbrechbare Zähler gibt es in Tirol, Graz, Steiermark und Salzburg Unterschiede zwischen Tag und Nacht
- Für Doppeltarifzähler mit 2 Zählwerken für Tag und Nacht gibt es in Tirol, Graz, Steiermark und Vorarlberg Unterschiede zwischen Tag und Nacht.

Näheres zum Thema Nachtstromtarif und zu den Unterschieden bei den Netznutzungsentgelten finden Sie in unserem Blogartikel

Ja, mit SUNNY, unserem Tarif für Solaranlagen ist das ganz einfach und transparent möglich. Wenn Sie bereits einen der aWATTar Bezugstarife nutzen, fallen für SUNNY keine weiteren Kosten für Sie an. Alle Infos zu SUNNY finden Sie hier.

Weil Sie sicher nicht jede Stunde Ihren Stromzähler für uns ablesen wollen! Wir benötigen die stündlichen Verbrauchsdaten für die stündliche Abrechnung des Tarifs. Einige Kunden, vor allem in Oberösterreich, haben bereits Smart Meter und österreichweit hat jede/r das Recht beim Netzbetreiber einen Smart Meter anzufordern. Dieser ist dann per Verordnung verpflichtet, binnen spätestens 6 Monaten eine Installation durchzuführen. Nachlesen können Sie dies im Bundesgesetzblatt und unserem Blogartikel.

Fernauslesbar bedeutet, dass Ihr Smart Meter Ihren Stromverbrauch viertelstündlich misst und bereits mit Ihrem Netzbetreiber kommuniziert. Ein gutes Indiz ist, wenn Sie von ihrem Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung gestellt bekommen, in dem Sie Ihre viertelstündlichen Verbräuche selbst sehen können. Sollten Sie dennoch unsicher sein, fragen Sie bitte bei Ihrem Netzbetreiber nach.

In ganz Österreich hat jede/r das Recht beim zuständigen Netzbetreiber einen Smart Meter anzufordern. Dieser ist dann per Verordnung verpflichtet, binnen spätestens 6 Monaten eine Installation durchzuführen. Nachlesen können Sie dies im Bundesgesetzblatt und unserem Blogartikel. Die Kosten für den Smart Meter gehen in die Stromrechnung ein und sind unter "Messentgelt" in der Rubrik Netzentgelte zu finden. Der Smart Meter darf nicht mehr kosten als ein normaler Zähler.

Weil sich der Börsenpreis so verhält. Die Trader an der Börse beziehen die Wettervorhersage in Ihre Transaktionen ein. Je mehr Solar- und Windenergieeinspeisung vorausgesagt wird, desto weniger konventionelle Kraftwerke müssen laufen, d.h. die ineffizienten schalten ab und der Preis wird dadurch günstiger. Verfolgen Sie diesen Zusammenhang jeden Tag aufs Neue auf unserer Transparenzgrafik.

Bei negativen Preisen werden Sie fürs Stromverbrauchen bezahlt. Negative Preise an der Strombörse entstehen meist dann, wenn mehr Solar- und Windstrom produziert wird als der Strommarkt „verkraften“ kann. Negative Preise werden in Zukunft immer häufiger auftreten. Wenn dies der Fall ist, sendet der Marktpreis das Signal, dass jetzt entweder Kraftwerke abgeschaltet werden sollen, oder neue Nachfrage hinzukommen soll. Da die Nachfrage noch sehr unflexibel ist, heißt dies meistens, dass erneuerbare Kraftwerke abgeschaltet werden, obwohl ihr „Brennstoff“ (meistens Wind und Sonne) frei verfügbar ist. In anderen Worten, wir haben ein massives Speicherproblem, welches wir mit Hilfe der Grünstrombewegung, also mit einer teilweisen Flexibilisierung der Nachfrage, lösen können.

Die HOURLY-Preise sind ab Bekanntgabe auf unserer Website (spätestens 14 Uhr) fix für den nächsten Tag. Hier finden Sie die HOURLY Preise (ohne lästiges Scrollen) sofort ersichtlich.

Der HOURLY-Tarif lässt sich leider schwer mit Tarifen anderer Anbieter vergleichen, da er individuell davon abhängig ist, ob man den Verbrauch in jene Stunden verlagert, in denen der Strompreis niedrig ist. Etwas einfacher zu vergleichen ist HOURLY-CAP. Die Strompreis-Obergrenze (CAP) entspricht dem Strompreis von YEARLY. Wenn Sie Ihren Verbrauch verlagern können Sie eine Reduktion des Strompreises von ca. 10-30% erzielen, je nachdem welche Haushaltsgeräte Sie optimieren (Beispiele).

Der durchschnittliche HOURLY-Preis in einem Monat hängt davon ab, ob man seinen Verbrauch in jene Stunden verlagert hat, in denen der Strompreis niedrig war. Dieser Strompreis ist von vielen Faktoren abhängig (z.B. ob es windig oder sonnig ist). Gab es in dem Monat z.B. viele windige Tage, ist auch der durchschnittliche HOURLY-Preis entsprechend niedriger.

Wenn Sie Ihren Verbrauch in jene Stunden verlagern, in denen der Strompreis niedrig ist, können Sie mit HOURLY-CAP einen ca. 10-30% niedrigeren durchschnittlichen Strompreis (bezogen auf den CAP-Preis) auf Ihrer Rechnung erzielen. Dieser Prozentsatz ist Ihr persönlicher SYNC-Bonus und zeigt an wieviel Sie durch Verbrauchsoptimierung sparen.

Verbraucht man in jenen Stunden mit negativen (bzw. auch niedrigen) Strompreisen hat man sich das dann auch verdient, denn es hilft ja der Solar- und Windenergie. Der Stromverbrauch zu Zeiten mit negativen Preisen reduziert Ihren durchschnittlich erzielten Strompreis.

Wenn Sie keine smarten Haushaltsgeräte haben deren Verbrauch automatisch in die günstigen Stunden verlagert werden kann, ist HOURLY-CAP der richtige Tarif für Sie. Dadurch können Sie trotzdem von günstigen stündlichen Strompreisen profitieren, sind aber gleichzeitig nach oben hin abgesichert.

Nicht zuletzt, weil Wärmepumpen zum erneuerbaren Konzept von aWATTar passen! Sie nehmen ihre Energie direkt aus der Umgebung (aus der Luft oder dem Boden) und haben dadurch einen sensationellen Wirkungsgrad von oft über 300%: Sie stecken eine Kilowattstunde Strom hinein, und es kommen mehr als 3 Kilowattstunden Wärme heraus! Wärmepumpen eignen sich außerdem für eine automatisierte aWATTar Lösung hervorragend, weil die thermische Trägheit des Gebäudes und ggf. ein Pufferspeicher genutzt werden kann, um zeitliche Flexibilität zu erzeugen. Bei den Wärmepumpen unserer Partner ist die Hardware bereits verbaut. Es werden also keine zusätzlichen Geräte benötigt. Die Wärmepumpe kennt die stündlichen Stompreise und stellt Ihre Wärmepumpe über eine Internetverbindung optimal darauf ein.